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Donnerstag, 15. Oktober 2009

ESET warnt vor gefaelschter NOD32-Webseite - ESET NOD32 Antivirus

ESET warnt vor gefaelschter NOD32-Webseite - ESET NOD32 Antivirus - Effizienter Schutz vor Viren, Trojaner, Wuermer, Spyware und andere Malware: "Die Virenexperten von ESET warnen vor der kriminellen Internetseite http://nod32soft.info/de/, auf der sich ahnungslose Anwender angeblich die Antivirensoftware ESET NOD32 Antivirus herunterladen können. In Wirklichkeit verbirgt sich hinter dem Download ein Trojaner, der sich auf dem PC einnistet.eset_warnt_vor_gefaelschter_nod32_seite.jpg

Die Domain erweckt fälschlicherweise den Eindruck, eine offizielle NOD32-Seite des Sicherheitsspezialisten ESET zu sein. Tatsächlich handelt es sich dabei aber um eine gefälschte Webseite, die offensichtlich die Beliebtheit und Bekanntheit von ESET und den ESET-Produkten für ihre Zwecke ausnutzen will.

Die Masche, die dahinter steckt, ist jedoch nicht neu: Immer wieder fälschen Cyberkriminelle Webseiten, Banner und Produkte populärer Anbieter. Diese sehen oftmals täuschend echt aus und sollen Anwender zu einem Download bewegen. So lassen sich dann Schädlinge schnell und zielsicher verbreiten.

Die ESET-Experten raten:
- Downloads nur von bekannten Seiten oder direkt beim Hersteller starten
- Finger weg von illegalen Downloads kostenpflichtiger Produkte: Sie sind nicht nur verboten, zudem zumeist auch mit Malware verseucht
- Gefälschte Internetseiten erkennt man oft schon am mangelhaften Deutsch, das verwendet wird (wie im vorliegenden Fall)."
https://www.eset.de/aktuelles/eset-warnt-vor-gefaelschter-nod32-webseite » Download entpuppt sich als Abo-Kostenfalle

Freitag, 29. Mai 2009

Gerichtliche Schlappe für Opendownload-Abzocker

Quelle: heise online - 29.05.09:
"Gerichtliche Schlappe für Opendownload-Abzocker"
"Das Landgericht (LG) Mannheim hat Praktiken des Abofallen-Betreibers Content Service Ltd. für unrechtmäßig erklärt. Content Service betreibt unter anderem die besonders berüchtigte

Abzock-Site Opendownload.de. In einem Urteil vom 12. Mai 2009 (Az. 2 O 268/08) attestierten die Richter dem Unternehmen, rechtswidrig im Sinne des Wettbewerbsrechts zu agieren.

Dem Verfahren vorausgegangen war eine Abmahnung des Bundesverbands Verbraucherzentralen (vzbv). Der geforderten Unterlassung mehrerer beanstandeter Handlungen folgte Content Service nicht, sondern reagierte mit einer negativen Feststellungsklage, worauf wiederum der vzbv mit einer Widerklage reagierte, sodass der Verband im Verfahren als Beklagte auftrat. In zwei von drei wesentlichen Punkten gab das Landgericht dem vzbv nun Recht.

In den Abo-Rechnungen droht Content Service mit einer Strafanzeige, falls der Kunde "bei der Angabe des Geburtsdatums falsche Angaben" gemacht habe. Mit diesem Verweis auf die Strafbarkeit wegen Betrugs übe das Unternehmen "in unangemessener Weise unsachlichen Einfluss auf die Entscheidungsfreiheit seiner Kunden aus", erklärte das Gericht. Ein Vertrag mit Minderjährigen sei ohnehin "schwebend unwirksam", die Belehrung zum Betrugsdelikt sei aber geeignet, den minderjährigen Kunden zur Erfüllung einer nicht bestehenden vertraglichen Leistungspflicht zu bewegen. Dies sei unlauter.

Der vzbv monierte außerdem, dass Content Service unter der Anmeldemaske den Kunden erklären lässt: "Ich akzeptiere die AGB und die Datenschutzerklärung und verzichte auf mein Widerrufsrecht." Auch das LG Mannheim hält einen solchen Passus für widerrechtlich im Sinnes des Wettbewerbsrechts. Die Klausel sei schon deswegen unwirksam, weil sie gegen eine gesetzliche und nicht dispositive Einräumung eines Widerrufsrechts gemäß BGB verstoße."

weiterlesen » Gerichtliche Schlappe für Opendownload-Abzocker

mehr zum Thema » verbraucherzentrale-bremen.de:
Verbraucherrecht :: Verträge mit Minderjährigen
Warnung zum Thema » jurablogs.com/de/:
"Die Firma Content Services Limited betreibt unter opendownload.de eine neue Abofalle nach ... Die Anmeldemaske sieht dann wie nebenstehend abgebildet aus. ..."
"Content Service unter der Anmeldemaske"