Freitag, 29. Mai 2009

Gerichtliche Schlappe für Opendownload-Abzocker

Quelle: heise online - 29.05.09:
"Gerichtliche Schlappe für Opendownload-Abzocker"
"Das Landgericht (LG) Mannheim hat Praktiken des Abofallen-Betreibers Content Service Ltd. für unrechtmäßig erklärt. Content Service betreibt unter anderem die besonders berüchtigte

Abzock-Site Opendownload.de. In einem Urteil vom 12. Mai 2009 (Az. 2 O 268/08) attestierten die Richter dem Unternehmen, rechtswidrig im Sinne des Wettbewerbsrechts zu agieren.

Dem Verfahren vorausgegangen war eine Abmahnung des Bundesverbands Verbraucherzentralen (vzbv). Der geforderten Unterlassung mehrerer beanstandeter Handlungen folgte Content Service nicht, sondern reagierte mit einer negativen Feststellungsklage, worauf wiederum der vzbv mit einer Widerklage reagierte, sodass der Verband im Verfahren als Beklagte auftrat. In zwei von drei wesentlichen Punkten gab das Landgericht dem vzbv nun Recht.

In den Abo-Rechnungen droht Content Service mit einer Strafanzeige, falls der Kunde "bei der Angabe des Geburtsdatums falsche Angaben" gemacht habe. Mit diesem Verweis auf die Strafbarkeit wegen Betrugs übe das Unternehmen "in unangemessener Weise unsachlichen Einfluss auf die Entscheidungsfreiheit seiner Kunden aus", erklärte das Gericht. Ein Vertrag mit Minderjährigen sei ohnehin "schwebend unwirksam", die Belehrung zum Betrugsdelikt sei aber geeignet, den minderjährigen Kunden zur Erfüllung einer nicht bestehenden vertraglichen Leistungspflicht zu bewegen. Dies sei unlauter.

Der vzbv monierte außerdem, dass Content Service unter der Anmeldemaske den Kunden erklären lässt: "Ich akzeptiere die AGB und die Datenschutzerklärung und verzichte auf mein Widerrufsrecht." Auch das LG Mannheim hält einen solchen Passus für widerrechtlich im Sinnes des Wettbewerbsrechts. Die Klausel sei schon deswegen unwirksam, weil sie gegen eine gesetzliche und nicht dispositive Einräumung eines Widerrufsrechts gemäß BGB verstoße."

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mehr zum Thema » verbraucherzentrale-bremen.de:
Verbraucherrecht :: Verträge mit Minderjährigen
Warnung zum Thema » jurablogs.com/de/:
"Die Firma Content Services Limited betreibt unter opendownload.de eine neue Abofalle nach ... Die Anmeldemaske sieht dann wie nebenstehend abgebildet aus. ..."
"Content Service unter der Anmeldemaske"

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